18. Rohstoffkolloquium in Schönebeck

Der neu erschienene 6. Rohstoffbericht des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verfüllung von Tagebauen mit bergbaufremdem Material, der Leitfaden für Recyclingbaustoffe in Sachsen-Anhalt, die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen, die Kommunikation im Genehmigungsverfahren sowie aktuelle Anforderungen bei der Zulassung von Betriebsplänen – rund um diese Themen fand das diesjährige, nunmehr 18. Rohstoffkolloquium statt. Über 70 Teilnehmer waren am 8. Mai 2019 der Einladung des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e.V. nach Schönebeck-Bad Salzelmen gefolgt.

 

„Mit einer Fördermenge von mehr als 60 Millionen Tonnen heimischer Rohstoffe ist Sachsen-Anhalt ein klassisches Bergbauland im Herzen von Deutschland“ stellt Dr. Christoph Gauert, Dezernatsleiter für  Angewandte Geologie und Georisiken vom Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) klar. Davon entfallen ca. 39 Millionen Tonnen der Jahresfördermenge auf Steine- und Erden- Rohstoffe. Die stabilen Fördermengen der vergangenen 10 Jahren und das umfangreiche statistische Zahlenwerk aus dem Bericht weisen auf einen anhaltend hohen Bedarf für die verschiedenen Rohstoffe hin. So stellt beispielsweise die Kiessand-Gewinnung das Rückgrat für die Betonindustrie dar. Rohstoffe aus Sachsen-Anhalt werden im Großraum Berlin benötigt. Die Hartgesteinslagerstätten des Flechtinger Höhenzugs haben eine hohe Bedeutung unter anderem für die Versorgung Norddeutschlands mit Schotter- und Splitt-Produkten. Von internationaler Bedeutung ist die Gewinnung von Kalisalzen in Sachsen-Anhalt. „Eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist deshalb die Entwicklung der Akzeptanz für die langfristige Sicherung der Rohstoffgewinnung“, forderte Dr. Gauert. „Für die politische und gesellschaftliche Kommunikation ist ein regelmäßig erscheinender Rohstoffbericht von großer Bedeutung. In der Vergangenheit ist es immer wieder gelungen, aktuelle Branchenthemen wie Alkali-Kieselsäure-Reaktion, Untersuchungsergebnisse zu keramischen Rohstoffen, Einfluss der Rohstoffgewinnung auf das Grundwasser oder wie im 6. Rohstoffbericht das Thema Rohstoffgewinnung und Biodiversität aufzunehmen. „Wichtig ist, dass der Rohstoffbericht wieder in kürzeren Abständen von drei bis vieren Jahren erscheint“, lautete die Bitte von UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius. Der letzte Bericht stamme aus dem Jahr 2006.

 

Seit mehr als 10 Jahren steht die Verfüllung von Tagebauen im besonderen Fokus der umweltpolitischen Diskussion im Bundesland Sachsen-Anhalt. Nach Eingriffen in die Sonderbetriebsplanzulassungen für die Verfüllung von Tagebauen mit bergbaufremden Stoffen durch das LAGB, bei denen Grenzwerte verschärft und bestimmte Stoffe von der Verfüllung (Bauschutt und geringfügig belastete Böden) per Nebenbestimmung ausgeschlossen wurden, lagen nun die drei Musterverfahren nach Klagen bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt auf dem Tisch des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Über die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) und das Urteil vom 22. November 2018 informierte Rechtsanwalt Dr. Gunther J. Rieger von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Dammert & Steinforth aus Leipzig. Die Unternehmen, von denen zwei durch den UVMB unterstützt wurden, waren mit ihren Klagen beim BVerwG erfolgreich. Somit wurden die Sonderbetriebsplanzulassungen in ihrem Bestand bestätigt. Damit können die Unternehmen im Rahmen ihrer bergbaulichen Tätigkeit auch weiterhin die in den ursprünglichen Zulassungen aufgeführten mineralischen Abfälle verwerten. Zur Begründung hat das BVerwG ausgeführt, dass der Auflagenbegriff im Bundesberggesetz dem allgemeinen Auflagenbegriff des Verwaltungsverfahrensrechts entspricht. Aufbauend darauf hat das Gericht dargelegt, dass die gegenständlichen Anordnungen des LAGB zur Begrenzung des Verfüllmaterials bzw. zur Verschärfung von Zuordnungswerten auf der Grundlage der LAGA M 20/TR Boden nicht als Auflagen im vorgenannten Sinne einzuordnen sind, da sie in zu starkem Maß in den Bestand der Betriebsplanzulassung eingreifen bzw. diese gegenstandslos machen.

 

Den neuen Leitfaden für Recyclingbaustoffe in Sachsen-Anhalt, der das Ziel verfolgt, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu fördern, stellte Rainer Gösel von der Recycling und Sanierung Thale GmbH vor. Er soll „Qualitätsstandards setzen, um das Vertrauen in Ersatzbaustoffe zu erhöhen“. Das betreffe eine sortenreine Erfassung im Rückbau, die Herstellung qualitätsgesicherter Ersatzbaustoffe sowie eine gesicherte Verwendung.

Dabei würden Qualitätsanforderungen zwar neu definiert, aber in großen Teilen an das LAGA-Regelwerk „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“ angelehnt. Neu sei dagegen der Teil „Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau“, welcher für die einzelnen Arbeitsschritte eine Hilfestellung auf der Basis einer Zusammenstellung geltender Regelungen darstellt. „Der UVMB begrüßt grundsätzlich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Leider ist der Leitfaden nur eine Insellösung. Ziel muss es sein, der Mantelverordnung zum Durchbruch zu verhelfen, die bundeseinheitliche Standards für Ersatzbaustoffe und deren Überwachung vorsieht.“ Hier wünsche sich der UVMB ein stärkeres Engagement des Landes Sachsen-Anhalt, betonte Bert Vulpius in der sich anschließenden Diskussion.

 

Braucht ein Rohstoffbetrieb Datenschutz? „Unbedingt!“, sagte RA Daniel Schmidt, der seit Dezember 2018 als neuer Referent für Recht beim UVMB tätig ist. Schon allein die Sanktionen bei Nichteinhalten und Verstößen gegen den Datenschutz würden ein sehr bedrohliches Szenario darstellen. „Informieren Sie in Ihrem Unternehmen zum Thema Datenschutz und benennen Sie einen Datenschutzbeauftragen. Dazu ist jedes Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern verpflichtet, das personenbezogene Daten verarbeitet“, informierte Schmidt. Mit praktischen Empfehlungen und Arbeitshilfen unterstützt der Verband seine Mitglieder, das ungeliebte Thema Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in den Griff zu bekommen.

 

Das Verfahren für die Zulassung von Betriebsplänen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden. Über ein Rundschreiben des Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom Februar 2019 zu den aktuellen Anforderungen an den Artenschutz und die Eingriffsregelung im Betriebsplanverfahren berichtete Ulf Desselberger, Dezernatsleiter für Übertagebergbau im LAGB. Wie die Diskussion zeigte, stellt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag eine besondere Herausforderung für die Unternehmen dar. „Stimmen Sie sich dazu rechtzeitig mit den zuständigen Naturschutzbehörden ab“, rät Desselberger. Liegen alle Genehmigungsvoraussetzungen vor, wird das LAGB den Zulassungszeitraum von Hauptbetriebsplänen zukünftig auf fünf Jahre erweitern.

Um die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, habe sich das LAGB entschlossen, ab sofort die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange elektronisch durchzuführen. Das spare Zeit und Geld. So müsse jetzt nur noch ein einzelnes Papierexemplar der Verfahrensunterlagen eingereicht werden. Die vorliegenden Erfahrungen zum elektronischen Beteiligungsverfahren seien rundum positiv, berichtete Desselberger.

 

Nicht nur inhaltlich werden Genehmigungsverfahren immer komplexer - auch an die Kommunikation stellen sie erhöhte Anforderungen. Welche Fehler hier gemacht werden können und welche Herangehensweise Erfolge verspricht, erläuterte Dr. Michael Kossakowski von der Intelligenz System Transfer GmbH aus Berlin. Derzeit sei es immer schwieriger, von der Öffentlichkeit Zustimmungen für Bergbau- und Infrastrukturprojekte zu bekommen. Eine weit verbreitete Kultur der Ablehnung, verbunden mit einem generellen „Nein-Sagen“ sowie die Anfälligkeit betroffener Bürger für Polemik erschwere oft eine vernünftige Verständigung. Von enormer Wichtigkeit sei hier, wer zuerst aktiv werde. „Sichern Sie sich hier den ersten Aufschlag“, zog Dr. Kossakowski den Vergleich zum Tennis. „Informieren sie als Erster alle Betroffenen schriftlich mit gut aufgearbeiteten und verständlichen Informationen. Bieten Sie Rückfragen, Fachgespräche und Dialoge an.“ So habe man gute Chancen, die Informationshoheit zu bewahren, versicherte Dr. Kossakowski.

www.uvmb.de

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