Bundesberggesetz in der Diskussion
Ist das Bundesberggesetz noch zeitgemäß oder bedarf es einer Überarbeitung? Wie können Rohstoffindustrie und Naturschutzverbände Partner werden? Diese Fragen standen während des diesjährigen 10. Rohstoffkolloquiums am 14.04.2011 in Schönebeck im Mittelpunkt, das vom Unternehmerverband Mineralische Baustoffe (UVMB) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Büro für Bergbau, Geologie und Umwelt Dr. Eiserbeck (BBGU) organisiert wurde. Der Einladung waren ca. 100 Teilnehmer aus Industrie, Verwaltung und Verbänden gefolgt (Bild).
Hintergrund und Anlass ist ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Änderung des deutschen Bergrechtes. Danach sollen zukünftig die Anforderungen an bergrechtliche Genehmigungsverfahren verschärft werden. Ein „greifbares Ungleichgewicht zugunsten der Industrie“ sieht Rechtsanwalt Dirk Teßmer aus Frankfurt a.M., welcher das Gutachten erstellte. Teßmer fordert die Auflösung des Bundesberggesetzes und die Übernahme in ein Umweltgesetzbuch. Dabei seien besonders die Position der Menschen und der Umwelt zu stärken. Das Enteignungs-, Bergschadens- und Entschädigungsrecht müsse novelliert werden.
Das Bundesberggesetz bedarf daher keiner Novellierung, sondern lediglich dessen sachgerechter Anwendung, stellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Dammert aus Leipzig klar. Es seien geeignete Regelungen vorhanden, die einen angemessenen Interessenausgleich im Spannungsfeld von Rohstoffsicherung und Drittschutz ermöglichen. Der Ruf nach einer Novellierung ziele dahin, die Rohstoffgewinnung in der Bundesrepublik Deutschland drastisch einzuschränken. Der Sache nach soll durch die Hintertür der Verschärfung des Bergrechtsamtswesens und des Betriebsplanzulassungsrechts eine bestimmte rohstoffpolitische Bedarfssteuerung erfolgen, ohne offen zu sagen, wo die notwendigen Rohstoffe herkommen sollen und wer den Preis dafür bezahlen soll. Das Bundesberggesetz ist ein modernes und flexibles Gesetz, welches auf die Besonderheiten des Bergbaus zugeschnitten sei, bestätigte auch Hans-Georg Thiem vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg in Cottbus aus den praktischen Erfahrungen von 21 Jahren Rohstoffgewinnung unter Bergrecht. Es biete eine einheitliche Gesetzesgrundlage für die Zulassung und Beaufsichtigung von Bergbauunternehmen, Zulassungsentscheidungen auf fachlicher Ebene und ein konzentriertes Genehmigungsverfahren.
Über Partnerschaften zwischen dem Naturschutz und der Rohstoffindustrie berichtete Marc Sitkewitz vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. aus Veitshöchheim. So gebe es seit 2009 das „Frankenbündnis für die Natur“, wo sich eine Vielzahl rohstoffgewinnender Unternehmen aus dem nordbayerischen Raum für den Naturschutz einsetzen. Am Beispiel von Arten wie Uhu, Gelbbauchunke und Kammmolche stellte er das bedeutende Potential aktiv betriebener und wieder nutzbar gemachter Tagebaue für den Artenschutz und die Biodiversität dar.