15. Rohstoffkolloquium in Schönebeck
Die Forderung nach stabilen politischen Rahmenbedingungen für die Bergbau- und Rohstoffindustrie nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Weservertiefung auf die Rohstoffindustrie, Gegenwart und Zukunft des Bergbaus in Thüringen, das Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes (BVerwG) Leipzig zur Ortsumgehung Naumburg und aktuelle Fragen der Normung von Gesteinskörnungen waren die Hauptthemen des inzwischen 15. Rohstoffkolloquiums, das am 3. Mai 2016 in Schönebeck/Bad Salzelmen stattfand. Über 70 Vertreter von Unternehmen der Steine- und Erden-Industrie, Verbänden und Kammern sowie der Berg- und Umweltverwaltungen waren der Einladung des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e.V. gefolgt.
UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius stellte in seinen einführenden Worten die wichtigsten verbandspolitischen Themen heraus. Durch die Verbände der Bergbau- und Rohstoffindustrie konnte die Einführung einer Wasserentnahmeangabe im Freistaat Thüringen abgewendet werden. Hierzu haben im vergangenen halben Jahr die Verbände gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen. Letztlich seien die Anstrengungen erfolgreich gewesen, der Dank gelte allen, die sich an dieser Aktion beteiligt haben, sagte Vulpius.
Einen Schwerpunkt in der Verbandsarbeit bildet die Rohstoffsicherung in der Regionalplanung. In den mitteldeutschen Ländern befinden sich viele Regionalpläne derzeit im Fortschreibungsprozess. Für die Planungssicherheit der rohstoffgewinnenden Unternehmen und die Sicherung einer bedarfsgerechten, verbrauchernahen Versorgung der Wirtschaft mit mineralischen Rohstoffen haben die Pläne eine erhebliche Bedeutung. Dabei zeigen erste Entwürfe von Regionalplänen, dass fachlich gut aufgestellte Landesentwicklungspläne keine Garantie für eine umfassende Rohstoffsicherung auf Ebene der Planungsregionen bieten.
Steine- und Erden-Rohstoffe, Salz und Braunkohle seien die wichtigsten einheimischen Bodenschätze Sachsen-Anhalts. Das Bundesland besitzt eine herausragende Bedeutung für die überregionale Rohstoffversorgung zum Beispiel der Hauptstadtregion Berlin und Norddeutschlands, sagte Klemens Gutmann, Präsident der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. (AWSA) aus Magdeburg. „Die langfristige Sicherung von Lagerstätten und der Abbau dieser Bodenschätze sind von fundamentaler Bedeutung für das Bundesland.“ Im neuen Koalitionsvertrag hätte sich die Wirtschaft ein deutlicheres Bekenntnis zur weiteren Entwicklung und Stärkung Sachsen-Anhalts als Industriestandort gewünscht.
Ein starkes Wirtschaftsministerium, das sich für die Forderungen der Rohstoffgewinnung einsetzt, eine kontinuierliche und verlässliche Raumplanung, der Erhalt des Bundesberggesetzes sowie eine gute technische und personelle Ausstattung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen sind hier die Hauptforderungen.
Über das Urteil des EuGH zur Weservertiefung und seine Auswirkungen auf die Rohstoffindustrie berichtete Prof. Dr. Bernd Dammert von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Dammert & Stein‑
forth aus Leipzig. Die Kernaussage des Urteils vom 01. Juli 2015, wonach die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme verpflichtet sind, die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwassers verursacht, hat für die Rohstoffindustrie, aber auch für andere industrielle Planungen und Infrastrukturprojekte erhebliche Konsequenzen. Der Bergbau greift in vielfältiger Weise in das Schutzgut Wasser ein, sei es in Form der Wasserentnahme oder -einleitung, der Grundwasserabsenkung oder bei der Herstellung eines Gewässers im Rahmen der Rohstoffgewinnung. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kernaussagen des Urteils auch auf den Grundwasserkörper anzuwenden sind. Gegenwärtig gebe es bei der praktischen Umsetzung des Urteils durch das Bundes- und Landesrecht noch viele offene Fragen. Dazu gehört beispielsweise, dass es keine Bewertungs- und Prüfungsmaßstäbe für eine „Verschlechterung“ oder „Bagatellgrenzen“ gebe. Weiterhin liegen kaum Erfahrungen zur Gewährung von Ausnahmen vor. Das Thema ist von erheblicher Brisanz, weil es den Wirtschaftsstandort Deutschland bis ins Mark trifft. Zugespitzt stellt sich die Frage „Deindustrialisierung oder umweltgerechtes Wirtschaften – was will die Politik?“, so Dammert.
Am 10. Februar 2016 hat das BVerwG Leipzig den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Bau der Ortsumgehung Naumburg für rechtswidrig erklärt, weil bergrechtliche Belange bei der Verkehrsplanung nicht angemessen berücksichtigt wurden. Rechtsanwältin Sabrina Nowak von der Kanzlei Hümmerich & Bischoff stellte in ihrem Vortrag die durchgreifenden Abwägungsmängel, die das Gericht in seinem Urteil herausstellte, dar. Bei der Variantenprüfung zur Ortsumgehung hatte das Landesverwaltungsamt das Bergwerkseigentum der Klägerin nicht mit der Bedeutung in die Abwägung eingestellt, die ihm gemäß § 124 Abs. 1 BBergG zukommt, und sah das Optimierungsgebot zu Gunsten der Belange des Gewinnungsbetriebs verletzt. Erst wenn der Konflikt durch eine Optimierung nicht lösbar wäre, hätte die Verkehrsanlage nach§ 124 Abs. 3 BBergG grundsätzlich Vorrang vor der Gewinnung von Bodenschätzen.
Thüringen verfügt über eine breite Palette an Rohstoffen, die in 214 Betrieben unter Bergaufsicht nach hohen Umweltstandards gewonnen werden, bestätigte Thomas O. Brand vom Thüringer Landesbergamt aus Gera. Mit jährlich ca. 20 Millionen Tonnen Steine- und Erden-Rohstoffen und 135 Betrieben stellt dieser Bergbauzweig einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates dar. Neben der Rohstoffgewinnung wurde in den vergangenen beiden Jahrzehnten durch die Bergbehörde im bedeutenden Umfang Maßnahmen des Sanierungsbergbaus begleitet. Beispielhaft kann man sich von diesen Leistungen am 24. und 26. Juni 2016 zum 4. Thüringer Bergmannstag in Ronneburg überzeugen.
Normgerechte Bauprodukte wie Gesteinskörnungen aus Sand, Kies und gebrochenem Naturstein sind eine Grundvoraussetzung für langlebige und dauerhaft stabile Gebäude und Straßen. Dipl.-Min. Markus Schumacher, Mitglied der Geschäftsführung Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) aus Duisburg, führte in die komplexe Materie der Normung ein. Inzwischen ist die 2. Generation der europäischen Normen für Gesteinskörnungen auf den Weg gebracht, grundlegende Änderungen werden dabei nicht erwartet. Es handelt sich im Wesentlichen um notwendige Anpassungen. Herstellersache sind die CE-Kennzeichnung und aktuelle Leistungserklärungen. „Lassen Sie sich als Hersteller dabei nicht hineinreden. Wenden Sie sich bei Fragen an ihre Verbände“, lautete der abschließende Rat von Schumacher.
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