Mantelverordnung endlich auf der Zielgeraden – oder doch nicht?
Man könnte den Einführungstext der letzten Berliner Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“ im Jahr 2017 eigentlich übernehmen, denn noch immer wartet die Fachwelt – Unternehmen, Ingenieurbüros, Verbände und die Verwaltungen gleichermaßen – auf die Verabschiedung der seit deutlich über 10 Jahren in Bearbeitung befindlichen Mantelverordnung, die die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), die Änderung der Deponieverordnung (DepV) sowie der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und deren Harmonisierung zum Ziel hat. Mit Spannung erwarteten daher die wiederum über 300 Teilnehmer der Konferenz aus dem In- und Ausland am 11. und 12. Juni 2018 in Berlin vor allem Neues und Abschließendes auf diesem Gebiet.
Eröffnet wurde die Konferenz durch M. Sc. Elisabeth Thomé-Kozmiensky, Geschäftsführerin der nunmehr Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH Neuruppin, die die Umfirmierung des TK Verlags Nietwerder-Neuruppin in die vorgenannte Gesellschaft erläuterte. In dieser neuen Konstellation liegt die Organisation der Konferenz weiterhin – nun schon zum sechsten Mal – in bewährten Händen. Frau Thomé-Kozmiensky vermittelte einige Neuigkeiten hierzu wie u. a. die Aufnahme neuer Projekte, beispielsweise der Berliner Klärschlammkonferenz ab diesem Jahr und die Erweiterung des Tagungsbandes in Buchform durch englischsprachige Abstracts. Aufgrund der neuen Datenschutzbestimmungen (DSGV) hat sich auch das Autorenverzeichnis geändert.
In ihrer Einführung in die Thematik der Konferenz stellte Frau Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH Neuruppin und wissenschaftliche Koordinatorin der Konferenz mit großer Sachlichkeit und Kompetenz nochmals den langen Weg der bundeseinheitlichen Mantelverordnung (MantelV) vor, der eigentlich im letzten Jahr bereits vollendet sein sollte. Im Bundesrat scheiterte sie aber am Veto Hessens, so dass der Entwurf erneut überarbeitet werden musste. Inzwischen fand die Bundestagswahl statt, die Regierungsbildung brauchte eine lange Zeit und endlich am 08.05.2018 fand ein erstes Treffen der Ad hoc-Arbeitsgruppe zur erneuten Diskussion des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV statt. Die Stellungnahmen der einzelnen Bundesländer fielen sehr unterschiedlich aus bis hin zur Ablehnung. Die Verbände der Bauwirtschaft lehnen die Verordnung nach wie vor wegen zu strenger Grenzwerte und zu erwartender drastischer Mengenverschiebungen in Richtung Deponie ab. „Was also tun: die Verordnung durchziehen oder ein Neustart? Der Bundesrat steht vor schwierigen Fragen und Entscheidungen“, schloss Frau Dr. Thiel ihre Überlegungen und verwies auf die entsprechenden Plenarvorträge, die eventuell etwas Licht ins Dunkle bringen würden. Mit einem Dank an den Beirat und das wissenschaftliche Programmkomitee, dem mit Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Bernd Friedrich, Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz, Prof. Dr.-Ing. Peter Quicker und Prof. Dr.-Ing. Hermann Wotruba, alle RWTH Aachen, wieder namhafte Wissenschaftler angehören, endete Frau Dr. Thiel ihre interessanten Ausführungen.
Neuer Auftakt zur Mantelverordnung
Die Vormittagssitzung der Plenarveranstaltung am ersten Konferenztag war erwartungsgemäß ausschließlich der Mantelverordnung gewidmet und schloss mit einer entsprechenden Podiumsdiskussion.
Aus berufenem Munde erwartete die Zuhörerschaft aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Ausführungen zum aktuellen Stand des Verordnungspaketes und dem weiteren Vorgehen durch Regierungsdirektor Michael Heugel. Ausgehend von der Ausgangssituation – uneinheitliche und teilweise veraltete Rahmenbedingungen für die Verwertung mineralischer Abfälle (BBodSchV - 1999, LAGA M 20 – 1997/2003,TA Boden – 2004, dazu Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen), weitgehend fehlende Rechtsverbindlichkeit, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Basis und der fachlichen Standards, dazu Unwägbarkeiten im Vollzug sowie eine mangelnde Akzeptanz von Sekundärrohstoffen – zeigte der Referent die Historie der MantelV bis hin zur Bildung der vorgenannten, länderoffene – Ad-hoc Arbeitsgruppe (AG) mit Vertretern der LABO und LAGA (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaften Boden und Abfall) zur Vorbereitung des Bundesratsverfahrens. Zwar hat die AG das Ziel, den überarbeiteten Entwurf so in den Bundesrat zu bringen, dass das Verfahren nach der Sommerpause beginnen kann, aber: „Nichtsdestoweniger ist zu befürchten, dass keine einheitliche Meinung zustande kommt, aber das Verfahren im Bundesrat ist erforderlich, um zumindest Mehrheiten zu gewinnen“, so der Referent. In der anschließenden lebhaften Diskussion ging es u.a. um die weitere Verlängerung des Verfahrens durch das Einbringen von Änderungsanträgen der einzelnen Länder, die dann wieder vom Bundeskabinett und Bundestag beschlossen werden müssen, so dass eine erneute Zeitverzögerung als sehr realistisch angesehen wird. Aber die im Koalitionsvertrag vorgesehene Öffnungsklausel (Beibehaltung länderspezifische Regelungen bei der Verfüllung von Gruben, Tagebauen etc. durch gesetzliche Absicherung) könnte sich hier durchaus positiv auswirken.
Mit einem reichen Erfahrungsschatz aus Niedersachsen und sehr kritisch betrachtete Ministerialrat Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Hannover die Verwertung von mineralischen Abfällen unter dem vielsagenden Slogan „Ein Blick zurück nach vorn“ (LAGA M 20 - EBV). Bei allen Vorteilen, die die Verwertung mineralischer Abfälle bietet, wies der Referent auf die erhebliche Belastung der Umwelt und Volkswirtschaft hin, die damit verbunden sein kann und erinnerte an den Skandal beim Einsatz PAK-belasteten Bauschutts auf einem Teilstück der A7. Schon im KrWG wird ausdrücklich festgeschrieben, dass eine Verwertung nur dann vorzunehmen ist, wenn die Schadlosigkeit gewährleistet ist. Ausführlich ging Dr. Bertram auf die aktuellen Bewertungsgrundlagen – LAGA M 20, technische Regeln des Länderausschusses Bergbau, DepV – ein und berichtete von den positiven Vollzugserfahrungen: der Vollzug funktioniert nahezu „selbstvollziehend“ ohne Verwendung von Rechtskommentaren und seit Jahren werden Recyclingquoten von rd. 90 % erreicht. Die EBV hat nach Ansicht von Dr. Bertram kein einheitliches und in sich schlüssiges Bewertungskonzept, die Regelungsziele werden deutlich verfehlt, es gibt keine Erleichterung für den Regelungsvollzug und keinen ausreichenden Schutz des Grundwassers. Somit sei die EBV die Abkehr vom fachlichen Konzept einer ganzheitlichen vorsorgenden Abfallwirtschaft zugunsten des politischen Ziels hoher Verwertungsquoten, die Abkehr von der schadlosen Verwertung und vom vorsorgenden Boden- und Gewässerschutz, die Abkehr von der Nierenfunktion der Abfallwirtschaft und die Kapitulation vor dem Bedarf an Deponievolumen. Ein Blick zurück nach vorn zeigt: Schadstoffbelastungen sind keine Lösung für die Umwelt, Schadstoffbelastungen in Abfällen sowie Gesetzesverstöße lassen sich nicht auf Dauer verheimlichen, werden sie aufgedeckt, resultieren erhebliche Akzeptanzverluste und die Folgekosten hat der Abnehmer (bei öffentlichen Baumaßnahmen der Steuerzahler) zu tragen. Hinsichtlich Deponiebedarf wird die MantelV das Problem vergrößern, denn durch die EBV wird sich die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen erheblich verringern und es wird zu einer Massenverschiebung in Richtung Deponie kommen, die aber in den meisten Ländern nicht ausreichend vorhanden sind.
Den „Entwicklungstand der MantelV mit Schwerpunkt Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung“ erörterte Ministerialrat Prof. Dr. Jens Utermann, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf. Dabei ging er sowohl auf strukturelle als auch auf inhaltliche Änderungen der geltenden und aus dem Jahr 1999 stammenden BBodSchV ein. Diese hätte sich zwar bewährt, dennoch sprechen Gründe für eine Neufassung:
(Weiter)entwicklung geeigneter Verfahren für die Sickerwasserprognose
Erweiterung der Liste der Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Mensch – Boden
Überprüfung der Vorsorgewerte
Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden – Bodenorganismen
Die strukturellen Änderungen bezwecken eine Entschlackung der bisherigen Anhänge, die inhaltlichen betreffen Regelungen für den vorsorgenden Bodenschutz. Der Referent erläuterte Einzelheiten und schloss mit Ausführungen zur Aktualisierung von Prüf- und Maßnahmekennwerten.
Podiumsdiskussion „Mantelverordnung und kein Ende – Durchziehen oder Neustart?“
Eine durchaus berechtigte Frage angesichts der vielen Ungewissheiten, Meinungsverschiedenheiten, langwierigen Verhandlungen auf den politischen Ebenen und in Fachverbänden, der sich folgende Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft stellten:
Ministerialrat (MR) Heinrich Becker, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, Saarbrücken
Dr.-Ing. Alexander Gosten, Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V., Berlin ; Prokurist der BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Thomas Reiche, Geschäftsführer (GF) des FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V., Duisburg
Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer (GF) des Baustoff Recycling Bayern e. V., München
Dipl.-Ing. Wolfgang Schubert-Raab, kooptiertes Vorstandsmitglied im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Berlin.
Michael Thews, Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Stellv. Vorsitzender des Umweltausschusses des Bundestages (MDB).
Die Moderation hatte der freie Journalist Joachim Mahrholdt übernommen, der sich zunächst von den Gesprächsteilnehmern ein kurzes Statement erbat. So fragte er zunächst MDB Thews, warum denn die Verabschiedung der MantelV so lange Zeit brauche. Und nun eine typisch politische Antwort: „Solche Projekte wie auch die AbfKläV oder die VerpackV sind alle so langwierig, da die einzelnen Länder und ihr bisheriges Vorgehen berücksichtigt werden müssen. Natürlich wollen wir mehr Abfallverwertung, also mehr Ersatzbaustoffe, daher müssen diese klar definiert sein. Wir sind mit dem Entwurf der MantelV auf dem richtigen Weg – und wir fangen ja nicht bei Null an.” Der Einwurf des Moderators kam prompt: „Man muss aber eine Diskussion auch einmal zu Ende führen, nicht nur den Mund spitzen, sondern auch pfeifen!”
MR Becker bekannte sich klar für bundeseinheitliche Regelungen, die gebraucht würden, aber Förderalismus sei ebenso angebracht, es gelte die Verwertung zu fördern, aber auch Umweltschutz zu leisten und da seien lokale Belange zu berücksichtigen. Dipl.-Ing. Schubert-Raab sprach sich als Vertreter der Bauwirtschaft ebenso für mehr Verwertung und weniger Deponierung aus. Desgleichen bekenne sich die Bauwirtschaft zu einheitlichen Regelungen, also für die MantelV, aber nicht in der Form wie sie jetzt vorgesehen ist. Das Denken müsse auch in Richtung Kosten und Auswirkungen geschehen. „Unser Unternehmen baut jährlich 50 000 t Boden aus, davon wurden vor 20 Jahren 20 % deponiert. Heute fahren wir 40 % zur Deponie und das widerspricht dem Gedanken, mehr zu verwerten. Deponien, die heute nur die Bodenklasse Z.0 annehmen dürfen, suchen händeringend Material. Der „Bodentourismus“ blüht und die Schüttguttransporte mit Böden sind enorm angestiegen, da die regionale Verwertung nicht oder nur in geringem Maße möglich ist.”
GF Reiche, der aus Sicht des Bereiches sprach, der sich mit der Verwertung von rd. 13 Mio t/a Schlacken (Hüttensande, Verkehrsbaustoffe, Düngemittel) beschäftigt, mahnte an, die unendliche Geschichte der MantelV endlich zu beenden – so oder so einschließlich Länderregelungen, was aber nicht gut wäre. Die Frage sei auch, was mit den Materialien im zweiten oder dritten Lebenszyklus passieren würde. Wäre es dann Abfall oder Nebenprodukt? GF Reiche befürchtet, dass die ländereigenen Regelungen bleiben, wenn die EBV nicht in die MantelV integriert wird.
GF Schmidmeyer konnte auf reiche Erfahrungen in Bayern zurückgreifen, denn dort existieren seit 13 Jahren ähnliche Regelungen, wie sie in der ManterlV angedacht sind und die der Qualitätssicherung dienen. Die Umweltverträglichkeit ist aber nicht alles. Es werden rechtsverbindliche, bundeseinheitliche Regelungen auch für die Kunden gebraucht! Vor allem sollte auch ein Einbau nach dem Ausbau ermöglicht werden. Natürliche Rohstoffe werden immer weniger, daher brauchen wir Recyclingbaustoffe, aber gefragt ist nur Bodenklasse Z 0. Mit der LAGA M 20 gibt es bundesweit Schwierigkeiten. Wenn aber das Vergaberecht vernünftig sein soll, sind bundesweite Kompromisse erforderlich, denn die Bauunternehmer haben ihre Kunden in den verschiedensten Bundesländern. Wenn also RC-Baustoffe gefördert werden sollen, sind einheitliche Regelungen unabdingbar. „Mit dem Entwurf der MantelV ist der größte Schritt getan, daher die Bitte, die Länder mögen sich im Bundesrat einigen“ schloss GF Schmidmeyer seinen Diskussionsbeitrag. Auf den hohen Stellenwert der Besorgnis in der MantelV und die damit verbundenen zahlreichen notwendigen Gefährdungsabschätzungen ging Dr. Gosten ein, der die Belange der DGAW und der BRS nicht berücksichtigt sah. Er führte die geogene Belastungen in manchen Regionen genauso an, wie das Vorhandensein von Schwermetallen und Spurenelementen in Nahrungsergänzungsmitteln und bezeichnete die Nichtharmonisierung der Grenzwerte als großes Problem. „Besorgnis oder Gefährdung? – Diese Frage muss geklärt werden“, so Dr. Gosten und der Moderator zog den Schluss: „Also, die Kirche im Dorf lassen“, und das fand allgemeine Zustimmung.
Es schloss sich eine Diskussion an, in der auch die Zuhörerschaft einbezogen wurde. Und so brachte es MR Dr. Bertram auf den Punkt: „Nachhaltigkeit, dieses Stichwort verbindet uns.” Wenn Böden schon geogen belastet sind, dürfen nicht weitere Belastungen hinzukommen. Die Verwaltung braucht klare Handlungsregelungen und es muss ein vernünftiges System erhalten werden. Dazu ist das Kommunizieren von Sachverhalten außerordentlich wichtig.
RD Heugel stellte am Beispiel Festoffwerte fest, dass die LAGA M 20 (status quo) zwar schon gut, aber eben nicht ausreichend ist. Außerdem sei der Vollzug sehr unterschiedlich und der wiederum würde durch die MantelV gesetzlich geregelt werden.
Weitere Diskussionspunkte waren:
Die oftmals fehlende Nachhaltigkeit (Transporte in weit entlegene Deponien, Annahme von Böden in den Entsorgungsanlagen, aber keine Aufbereitung, da keine nennenswerte Nachfrage nach RC-Materialien, so dass sie letztendlich doch auf der Deponie landen)
Recyclingquoten – Verwertungsquoten
Aus- und Einbau geogener Böden – Anreicherung ja oder nein
Öffnungsklausel in Art. 2 der EVB – länderspezifische Regelungen zur Verfüllung, die sich bewährt haben, dürfen rechtssetzend beibehalten werden.
Zusammenfassend ergab die Diskussion, dass alle im Podium die MantelV wollen, aber hinsichtlich Materialdaten und Einbauweisen Ressentiments bestehen. Es wurde nichts Neues verkündet, d. h. es sollte endlich eine Nachjustierung erfolgen und das kleine Zeitfenster genutzt werden, um die Diskussion auf Länderebene zu beenden.
Zum Abschluss fragte der Moderator die Gesprächspartner im Podium: „Wo stehen wir in einem Jahr mit der MantelV?” Die Hoffnung darauf, dass die Verordnung kommt, überwog, wenngleich nur ein verhaltener Optimismus zu spüren war. Aber MDB Thews war überzeugt: „Ich bin nach dieser Diskussion guter Dinge, denn die Koalition will sie, das Ministerium nimmt das Thema sehr ernst und so denke ich, die MantelV kommt, der Bund wird sie nicht blockieren.“ Wunsch oder Wahrheit? Das wird sich zur nächsten Veranstaltung zeigen.
MVA-Aschen – wichtige Rohstoffe
Die Vorträge der Nachmittagssitzung beschäftigten sich im ersten Teil mit der Verwertung von Aschen aus Müllverbrennungsanlagen (MVA). So stellte Dr. Rudolf Diegel, REMEX Mineralstoff GmbH Düsseldorf das Konzept des Unternehmens hinsichtlich MVA-Ascheaufbereitung vor. Die halbtrockene mechanische Aufbereitung mit pneumatisch-ballistischer Feinkornabscheidung ist an drei Standorten in Betrieb, beispielsweise in den Niederlanden zur Produktion von Betongranulat. Im Zusammenhang mit dem Thema der Konferenz in Berlin bemängelte der Referent den fast überall in Deutschland zu verzeichnenden signifikanten Rückgang bei der Verwertung der MVA-Mineralik im Straßenbau mit Ausnahme Hamburgs (75 % im Straßenbau, 25 % anderweitige Verwertung), zeigte die extremen regionalen Unterschiede mit einem Nord-Süd-Gefälle auf und beanstandete die fehlende Unterstützung von öffentlichen Auftraggebern bei Ausschreibungen. Aus ökonomischer Sicht ist das Ziel der MVA-Ascheverwertung eine optimale Metallgewinnung bei gleichzeitiger Verwendung der Mineralik (Preisvergleich Metall/Mineralik = 1000/1). Einsatzgebiete sind Zement- oder Betonwerke. Was also ist zu tun, um wieder einen höheren Verwertungsstatus zu erreichen? Endlich der Erlass eines bundeseinheitlichen Regelwerkes, mehr Forschung für die Verwertung der Mineralik, Verbesserung der Ausschreibungspraxis und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
In der Schweiz, die über ausreichende Primärbaustoffe verfügt, wird das Hauptaugenmerk beim Recycling von MVA-Asche auf die Gewinnung von Metallen gelegt, wie Prof. Dr. Rainer Bunge, Hochschule für Technik, Rapperswil/Schweiz zeigte. Durch eine sog. maximierte (im Gegensatz zu maximaler) Metallgewinnung wird die Mineralik so zerkleinert, dass sie baustofflich nicht mehr verwertbar ist und deponiert werden muss. Dafür aber werden etwa zwei Drittel der in der MVA-Asche enthaltenen NE-Metalle > 2 mm entsprechend etwa 20 kg/t Rostasche zurückgewonnen. Der Referent betrachtete sowohl für die baustoffliche Verwertung der Mineralik als auch für die maximierte Metallgewinnung ökologische Aspekte in Form von positiven und negativen Umweltleistungen. Das Ergebnis ist eindeutig: letztere ist sowohl hinsichtlich Ökoeffizienz als auch Ökoeffektivität der Verwertung der Mineralik überlegen. Allerdings ist die maximierte Metallgewinnung auch teurer. Prof. Bunge regte an, die Verwertung von MVA-Aschen in Deutschland (etwa 7 Mio. t/a) zu überdenken und eventuell dem Schweizer Modell zu folgen, da der ökologische Nutzen beispielsweise der stofflichen Kunststoffverwertung (gelber Sack) um den Faktor 23 überlegen ist.
In seinem Beitrag „Die Mineralik-Fraktion der Rostasche – das 85 %-Problem“ stellte Dr.-Ing. Thomas König, GfA Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft A. ö. R., Olching eingangs die Frage, ob der Rostabwurf aus Abfallheizkraftwerken ein wertvoller Rohstoff ist oder ein Entsorgungsproblem darstellt. Dabei sind Innen- und Außenwahrnehmung völlig unterschiedlich: Die Erzeuger sehen die exzellenten Eigenschaften der Asche, ihren Beitrag zur Ressourcenschonung, in der Außenwirkung aber ist es ein gefährlicher Abfall und damit eine potenzielle Altlast. Gebraucht wird ein Markt, aber nicht durch Regulierung, sondern durch wettbewerbsfähige Produkte. Die Deponierung ist weder für die Erzeuger (langfristig wird der Deponieraum knapp), noch für die Recycler (Deponierung braucht kein Recycling) die Lösung. Für eine Verwertungsquote von 85 % werden also dringend Lösungen gesucht.
Rechtliche Aspekte
Die Kompliziertheit der Haftung im Bereich Verwertung von Bauabfällen wurden im Beitrag von Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl, Andrea Versteyl Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbH, Berlin (Die öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Haftung bei der Entsorgung von Bauabfällen im Verhältnis Behörde – Entsorgungspflichtiger – Entsorger) ersichtlich, der es gelang, dieses komplexe Thema verständlich in so kurzer Zeit darzustellen. Vor dem Hintergrund der im Rohstoffeffizienzprogramm festgeschriebenen Recyclingziele (ab 2020 für Siedlungsabfälle 65 %, Bau- und Abbruchabfälle 70 %) sieht RA Gregor Franßen, Heinemann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Essen einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Er stellte in seinem Referat den Verbesserungsbedarf des abfall- und vergaberechtlichen Rahmens für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen dar und ging auf länderspezifische Situationen ein. Verbesserungen wären u.a.
Vollzug des Einsatzgebotes von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB)
Schaffung von Bieterrechten bezüglich des Einsatzes
Zulassung von MEB in (Neben)-Angeboten
Deponien im Fokus
Gerade im Zusammenhang mit der MantelV nehmen die Diskussionen um Deponien einen breiten Raum ein. Insofern wurde auch der letzte Vortrag des ersten Konferenztages mit großem Interesse verfolgt: Dipl.-Verww. Hartmut Haeming, Vorstandsvorsitzen der Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e. V., Köln stellte die Deponiesituation in Deutschland dar, ging auf Engpässe, Restlaufzeiten und Planungen für Neubau ein. Die Zuhörerschaft erhielt einen detaillierten Überblick über die Situation in den einzelnen Bundesländern. Trotz aller Verwertungsgebote wird „auch in Zukunft die Deponie als ultima ratio erforderlich sein; wer aber soll für diese zuständig sein? Öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder die Privatwirtschaft? Das ist eine politische Entscheidung!” begann der Referent seine Ausführungen. Die Analyse der Ländersituation ergab, dass nur in Mecklenburg-Vorpommern Entsorgungssicherheit gegeben ist. Zwar werde die durch die MantelV erwartete Massenverschiebung in Richtung Deponie recht unterschiedlich angegeben (BMU ~ 13 Mio. t/a, BDE ~ 50 Mio t/a, ZDB ~ 50 Mio t/a), zeigt aber doch den Ernst der Situation und die Notwendigkeit, schnell neuen Deponieraum zu schaffen. Das betrifft sowohl die vollständige technische Nutzung sowie Erweiterungen vorhandener Deponien als auch den Neubau.
Fachspezifische Sektionen
In bewährter Weise erfolgten die Vorträge des zweiten Konferenztages in vier Parallelveranstaltungen und hatten wissenschaftlich-technische Themen zum Inhalt. Es wurden Verfahren, wissenschaftliche Untersuchungen, Projekte, aber auch Betriebserfahrungen und Anlagen vorgestellt. Aus der Fülle der Vorträge können im Rahmen dieses Berichts nur einige wenige stellvertretend aufgeführt und kurz skizziert werden.
1 Rückstände aus der Verbrennung von Abfällen
Breit gefächert waren in dieser Sektion die Themen und reichten von Rostaschen über Flugaschen bis hin zu carbonfaserhaltigen (CFK) Abfällen aus Hausmüllverbrennungsanlagen. Zur Behandlung der letztgenannten Abfälle stellte M. Sc. Jan Stockschläder, RWTH Aachen Zwischenergebnisse aus praktischen Untersuchungen im industriellen Maßstab vor. Er zeigte die Problematik auf, die die Fasern in elektrischen Abscheidern verursachen können und ihre eventuelle Einstufung als krebserregende Fasern gemäß WHO nach der thermischen Behandlung (noch nicht nachgewiesen, Projekt zur toxikologischen Untersuchung ist eingereicht). Der Referent berichtete über Großversuche in der Hausmüllverbrennungsanlage Coburg unter Zusatz trockener Abfälle mit CFK. Die Zusätze haben den Betriebsablauf nicht gestört, aber in der Rostschlacke tritt ein deutlicher Anteil an CFK auf, der in der Fraktion 10 – 30 mm besonders hoch ist und sich mit abnehmender Korngröße vermindert. Das Gleiche gilt für Abgasreinigungsrückstände. Nach den erfolgreichen Großversuchen ist nun die quantitative Auswertung der Fraktion < 1 mm mit dem Fokus auf die kritischen Fasern vorgesehen.
Betriebserfahrungen mit der weltweit ersten Aufbereitungsanlage für trocken ausgetragene MVA-Schlacken trug Dipl.-Ing. Böni, ZAR Zentrum für nachhaltige Abfall- und Ressourcennutzung, Hinwil/Schweiz vor. Er stellte die Vielzahl der Vorteile gegenüber Nassschlacken dar und zeigte, welche Wertschöpfung mit den so aufbereiteten Schlacken möglich ist: über 15 % Metalle können gewonnen werden, wobei es sich bei über einem Drittel um umweltrelevante NE-Metalle handelt. Daneben werden 60 000 t/a CO2 eingespart. Zukünftig soll an der Verwertung der anfallenden mineralischen Fraktion (die restlichen 85 %) gearbeitet werden, die für eine nachsorgefreie Ablagerung noch von weiteren Schadstoffen entfrachtet werden muss.
Weitere Beiträge befassten sich mit dem Einsatz von Rostaschen in der Baustoffindustrie, wobei technische Aspekte und gesetzliche Rahmenbedingungen gleichermaßen behandelt wurden. Aber auch Flugaschen standen zur Diskussion, beispielsweise im Beitrag von Dipl.-Ing. Jörg Eckardt, JE-C GmbH, Luedge, der ein neues Verfahren zur Aschebehandlung – Conversion – vorstellte oder B. Sc. Dominik Blasenbauer, Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement, TU Wien/Österreich der als Alternative eine kombinierte Pelletierung und thermische Behandlung vorschlug.
2 Nebenprodukte aus der Metallurgie
Sowohl gesetzliche als auch technische Belange standen in dieser Sektion zur Diskussion. Beispielsweise beschäftigte sich Dipl.-Ing. Thorsten Thörner, Wirtschaftsvereinigung Stahl, Düsseldorf mit der Verwertung von Nebenprodukten der Stahlherstellung vor dem Hintergrund nationaler und europäischer Entwicklungen in Politik und Rechtssetzung. Die Vielseitigkeit der praxisrelevanten Untersuchungen und Ergebnisse kam u. a.in den Beiträgen von M. Sc. David Algermissen (Praxisnahe Entwicklung neuer Produkte aus LD-Schlacke) und Dr.-Ing. Peter Drissen (Thomasphosphat der zweiten Generation – eine neue Entwicklung mit Potenzial), beide FEhS Institut für Baustoffforschung e. V., Düsseldorf, oder Dr. rer. nat. Michael Dohlen, Thyssenkrupp MillServices & Systems GmbH, Oberhausen (Verwendung von Stahlwerksschlacken in ungebundener Bauweise) zum Ausdruck. Einen sehr schönen Übersichtsvortrag zur Gasreinigung bei metallurgischen Prozessen hielt Dr.-Ing. Johan Heiszwolf, Lhoist Recherche et Développement SA, Nivelles/Belgien. Interessant auch der Beitrag von Dipl.-Ing. Klaus Kiwitt, Befesa Salzschlacke GmbH, Hannover, der ein Verfahren zu Aufbereitung von Salzschlacke vorstellte, die bei der Gewinnung von Sekundäraluminium aus Al-Schrotten anfällt. „Das Verfahren zeichnet sich durch eine rückstandsfreie Arbeitsweise aus, das einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Rohstoff erzeugt.”, so der Referent. Neben Al-Granulat, Ammoniumsulfat und Recyclingsalz (Resal) wird ein Aluminiumoxidprodukt erzeugt (67 – 69 % Al2O3), das Primärrohstoffe u. a. in der Zement- und Feuerfestindustrie ersetzt. Das Unternehmen betreibt vier Aufbereitungsanlagen (Lünen, Hannover, Valladolid/Spanien und Whitchurch/Großbritannien. Den Abschluss bildete ein nicht minder interessanter Beitrag von M. Sc. Lilian Peters et. al., RWTH Aachen zur Li- und Co-Rückgewinnung aus Schlacken des Batterie-Recyclings. Hier wurde ein flexibles Verfahren unter Einsatz eines Lichtbogenofens als zentrales Aggregat vorgestellt, das das Potenzial für die Gewinnung der beiden genannten Metalle, aber auch die Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung zeigt.
3 Bauabfälle
Einen Blick in die österreichische Baustoffrecyclingwirtschaft gestatteten die Beiträge „Auswirkungen der HP 14 Verordnung auf die Abbruch- und Recyclingwirtschaft aus österreichischer Sicht“ von Dipl.-Ing. Thomas Kasper, Porr Umwelttechnik GmbH, Wien; „Verwertungsorientierter Rückbau nach der neuen ÖNORM B 3151” von Dipl.-Ing. Martin Car, BRV Österreichischer Baustoff-Recycling Verband, Wien und „Recycling und Wiederverwendung bei der Sanierung von Infrastruktureinrichtungen am Beispiel der U-Bahnlinie U4 in Wien“ von Dipl.-Ing. Andreas Gassner, TU Wien. Diese Vorträge zeigten, wie das Ziel der österreichischen Recycling- Baustoffverordnung, insbesondere die Sicherstellung hoher Qualitäten der Sekundärbaustoffe, verwirklicht wird. Aber auch in Deutschland fehlt es nicht an neuen Forschungsergebnissen und anwendungstechnischen Erfahrungen wie beispielsweise die Referate von M. Sc. Stefan Huber, TU München („Verwendung von Recyclingbaustoffen aus aufbereiteten mineralischen Baurestmassen im Erdbau“), Dr. rer. nat. Sebastian Dittrich, Fraunhofer Institut für Bauphysik IBP, Holzkirchen („Aufbereitung und Verwertungsmöglichkeiten für feinkörnigen Bauschutt < 2 mm“) oder Christian Salzmann, Remondis GmbH & Co. KG, Mannheim („Bau und erste Betriebserfahrungen mit der Recyclinganlage für Gipskartonplatten und andere gipshaltige Abfälle in Zweibrücken“) bewiesen.
4 Deponien
Wie eingangs hinreichend erläutert, gewinnt die Deponierung von Abfällen im Hinblick auf die Mantelverordnung einen neuen Stellenwert. Und so ist es nicht verwunderlich, dass der Ausbau von Deponiekapazitäten im Mittelpunkt dieser Sektion stand, beispielsweise die Erweiterung der Deponie Wiesloch (Dipl.-Ing. Wolfgang Wesch, AVR Kommunal GmbH, Dossenheim) und die Süderweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath (Dipl.-Ing. Jörg Piepers, Zentraldeponie Hubbelrath GmbH, Düsseldorf). Aber auch das Thema Landfill Mining (Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz, RWTH Aachen – „Enhances Landfill Mining – Das EU-Projekt New Mine“) oder „Mineralische Abfälle aus dem Rückbau von kerntechnischen Anlagen – Freigabe zur Deponierung und andere Entsorgungswege“ (Dipl.-Ing. Franz Borrmann, iUS Institut für Umwelttechnologie und Strahlenschutz GmbH, Aschaffenburg), standen zur Diskussion. Zwei Beiträge zu Emissionen rundeten die Thematik Deponien ab: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Rettenberger, Ingenieurgruppe RUK GmbH, Stuttgart referierte zu Emissionen aus DK I Deponien und Dr. rer. nat. Jan Küver, Amtliche Materialprüfanstalt der Freien Hansestadt Bremen zum Einsatz von Porenbeton- und Kalksandsteinbruch als bioaktivierte Funktionsschicht zur Oxydation von Methanausgasungen aus Deponien.
Schlussbemerkungen
Die Berliner Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“ hat auch bei ihrer sechsten Folge nichts an Aktualität, Vielseitigkeit und einem breit gefächerten Themenspektrum eingebüßt. Kompetente Referenten vermittelten sowohl auf rechtlichem als auch politischem und fachspezifischem Gebiet eine Fülle an Wissen und Erfahrungen. Hervorzuheben ist erneut die hervorragende Organisation der Veranstaltung. Die Durchführung der Podiumsdiskussion vor der Mittagspause des ersten Konferenztages erwies sich als glückliche Lösung, wie die Diskussionsfreudigkeit der Podiumsteilnehmer und des Auditoriums zeigte. Die Konferenzpausen und eine Abendveranstaltung in angenehmer Atmosphäre boten genügend Zeit für weitere Diskussionen und persönliche Gespräche. Vortragende aus Österreich und der Schweiz gehören nunmehr schon zum Image der Veranstaltung, bereichernd waren aber auch die Beiträge aus Belgien und den Niederlanden. Insgesamt wurde gezeigt, dass das Recycling der mineralischen Nebenprodukte und Abfälle weitere Entwicklungen sowohl forschungsseitig als auch anwendungstechnisch erfährt, dass aber nach wie vor durch Politik und Gesetzgeber – vor allem wegen der nicht erlassenen Mantelverordnung – Unsicherheiten bestehen, die es nun endlich zu beseitigen gilt. Insgesamt ist die Berliner Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“ als sehr gelungene Veranstaltung einzuordnen.
Die meisten der in das Tagungsprogramm aufgenommenen Vorträge sind in „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 5 – Aschen, Schlacken Stäube und Baurestmassen“ – Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH, Neuruppin 2018, ISBN 978-3-944 310-41-1 enthalten. Die nächste Berliner Konferenz „Mineralische Nebenprodukte und Abfälle“ ist für den 13. und 14. Mai 2019 in Berlin geplant.
Autor/Author:
Umweltschutz, Oberschöna