25 Jahre Baustoff-Recycling in Österreich
Baustoff-Recycling im modernen Sinne wird erst seit 25 Jahren in Österreich in geregelter Form über spezialisierte Unternehmen durchgeführt. Eine Jubiläumsveranstaltung dazu wird vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband (BRV) am 26. März 2015 in Wien abgehalten. Die vielen neuen Entwicklungen, die 2015 im Mittelpunkt der Recyclingwirtschaft stehen werden, bilden gleichzeitig einen spannenden Fachkongress, der auch international Beachtung findet.
Der BRV verlangt schon seit über 20 Jahren ein Abfallende für gütegeschützte Recycling-Baustoffe. Eine entsprechende Basis wurde bereits 1990 durch die Richtlinie für Recycling-Baustoffe gelegt, die in Abstimmung mit dem damaligen Umweltministerium bundesweit einheitlich die Bau- und Umwelttechnik festlegte. Diese Richtlinie wurde zwischenzeitlich insgesamt acht Mal aktualisiert und in vielen Regelwerken wie ÖNORMEN, RVS, Richtlinien und Standardisierte Leistungsbeschreibungen empfohlen bzw. verbindlich als Stand der Technik festgelegt. Vonseiten der Nachbarländer und weiterer Staaten wurde das österreichische Vorgehen oftmals als „best-case“ bezeichnet, da es einerseits bundeseinheitlich gilt, andererseits Umwelt und Bautechnik in einem behandelt.
Ende 2014 legte das BMLFUW den ersten offiziellen Verordnungsentwurf vor, der das Baustoff-Recycling durch eine rechtlich verbesserte Basis fördern soll. Zwecks Qualitätsverbesserung wird dabei vorwiegend ein strikteres Vorgehen beim Abbruch in Form eines selektiven Rückbaus verlangt. Mit 1. Dezember 2014 wurde eine Rückbaunorm veröffentlicht, die bei jedem Bauvorhaben (ausgenommen Kleinstobjekte) eine Schadstoffanalyse, veranlasst durch den Bauherren, vorsieht. Zudem sind Störstoffe wie Gips, nichtmineralische Bestandteile oder Glas von den mineralischen Baurestmassen zu separieren. Dieses Material soll in Zukunft den Recycling-Betrieben eine weitere Qualitätssteigerung zu den schon existierenden Produktionsschritten ermöglichen. In Kürze wird eine neue Norm für Recyclate in Begutachtung gehen, die gemeinsam mit dem Verordnungsentwurf die Möglichkeit einräumen wird, ein Abfallende für Recycling-Baustoffe zu erreichen. Diese Regelung könnte 2016 in Kraft treten.
Am 26. März bietet der BRV einen Fachkongress an, der die neue Abbruchnorm, den Stand der Recycling-Baustoffverordnung, Neues zum AlSAG sowie Verpflichtungen des Bauherrn und der Unternehmer aufzeigt. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertretern von Infrastrukturbetreibern und Bauherren die zukünftige Vorgangsweise diskutiert werden. Vertreter aus Deutschland und den Niederlanden werden zudem ihre internationale Sicht dazu einbringen.