11. Techniktag der Schotterindustrie

Die Regelwerke für Gesteinskörnung sind einem ständigen Wandel unterworfen. Bei verschiedenen Bauweisen müssen deshalb eine Vielzahl von Normen, technischen Lieferbedingungen und Vertragsbedingungen beachtet werden. Rund 60 Vertreter der Steine- und Erdenindustrie, von Planungs- und Architekturbüros und Straßenbaubehörden, besuchten deshalb am 18. September 2014 den 11. Techniktag der Schotterindustrie. Dieser wurde in Kooperation mit dem Unternehmen KE Kies- und Schotterwerk Mundelsheim GmbH & Co. KG, des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) und des Güteschutzes Naturstein Baden-Württemberg e.V. veranstaltet. Die Teilnehmer nutzten die Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Schotterindustrie zu informieren. Es begrüßten der Vorsitzende der Fachgruppe Naturstein und des Güteschutzes Naturstein, Peter Rombold, sowie der Geschäftsführer des KE Kies- und Schotterwerk Mundelsheim und Gastgeber der Veranstaltung, Baptist Schneider.

Nationale und europäische Regelungen ergänzen sich

Die Verarbeitung von Rohstoffen, ihre Weiterverarbeitung zu Produkten und daraus die Herstellung von Erzeugnissen unterliegt einem komplexen Güteüberwachungssystem, das nationalen und europäischen Regeln unterworfen ist. „National wird die Qualitätssicherung von Material für Tragschichten ohne Bindemittel durch die RAP Stra geregelt. Auf europäischer Ebene spielt die akkreditierte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle die zentrale Rolle“, berichtete Jan Herrmann, Geschäftsführer vom IBE Institut für Baustoffprüfung und Umwelttechnik GmbH, beim Techniktag der Schotterindustrie.

„Nach RAP Stra werden die Kennwerte gemäß Technischer Lieferbedingungen, Technischer Prüfvorschriften, Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen und Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen geprüft“, so der Experte weiter. „Die nationale Regelung verlangt für Frostschutz- und Schottertragschichten eine bauphysikalische Untersuchung und werkseigene Produktionskontrolle. Dabei handelt es sich um eine echte Produktprüfung, die für Gesteinskörnungen für Asphalt und Beton nach dem Konformitätsnachweissystem 2+ eigentlich nicht vorgesehen ist.“

Allerdings verlangt das europäische System vom Abnehmer eine Wareneingangskontrolle des Produkts. Daher wurde die freiwillige Produktprüfung nach Verbändeempfehlung eingeführt, wodurch die Wareneingangskontrolle bei Asphaltmischanlagen oder Betonwerken entfällt. „Diese Verfahrensweise stellt eine wichtige Brücke zwischen nationaler und europäischer Regelung dar“, sagte Jan Herrmann.

System aus unterschiedlichen Prüfungen sorgt für Produktsicherheit

Besonderen Wert legte Jan Herrmann auf die Probenahme. „Sie sollte an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Tiefen und idealerweise über dem gesamten Aufbau erfolgen“, empfahl der Experte. „Insbesondere bei groben Gesteinskörnungen treten bei Halden gehäuft Entmischungen auf.“ Um diesem Effekt entgegenzuwirken, könne die Halde mit einem Radlader im ihrem Zentrum freigelegt und mit einigen Schaufelladungen aus diesem Bereich eine Aufschüttung gebildet werden, aus der die Proben entnommen werden. Bei Einzel- oder Sammelproben, die geteilt werden müssen, betonte Herrmann, dass die Probe auch vorab geteilt werden kann, wenn sie für den Aufnahmebehälter zu groß ist. „Eingeengte Teilproben sind dann vorab zusammenzufassen“.

Die Sieblinie ist Jan Herrmann zufolge eines der wichtigsten Kriterien in der Güteüberwachung. „Denn wenn es zu Entmischungserscheinungen kommt, können diese nicht homogenisiert werden“, so der Experte. „Die Folgen im Straßenbau sind dann unter Umständen Frostschäden oder Risse in der Asphaltdeckschicht.“ Festigkeit und Kornform sind im Schadensfall maßgebliche Beurteilungskriterien.

Vorgaben der europäischen Bauprodukteverordnung müssen erfüllt werden

ISTE-Fachreferent und Geschäftsführer des Güteschutzes Naturstein Kai Fischer erklärte im zweiten Fachvortrag des Tages, dass die CE-Kennzeichnung weder ein Qualitätszeichen im herkömmlichen Sinne, noch ein Verwendbarkeitszeichen ist, sondern vielmehr ein Brauchbarkeitszeichen. Ein CE-gekennzeichnetes Produkt sei damit lediglich gemäß der europäischen Bauproduktverordnung (BauPVO) brauchbar. Damit Bauprodukte mit einem CE-Zeichen versehen werden können, müssen Bauprodukte die festgelegten wesentlichen Anforderungen in den Bereichen Brand- und Schallschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Energieeinsparung und Wärmeschutz, mechanische Festigkeit und Standsicherheit erfüllen.

Die Leistungserklärung (früher Konformitätserklärung) ist die Visitenkarte des Baustoffs. Sie beinhaltete dem Referenten zufolge die Zusicherung der Eigenschaften, die in der BauPVO geregelt sind. In der Leistungserklärung aufgeführt sind neben dem Kenncode des Produkttyps, der vom Hersteller vorgesehene Verwendungszweck nach EN-Norm, Sortennummern oder andere Kennzeichen zur eindeutigen Identifikation und Rückverfolgbarkeit des Bauprodukts. Auf der von mehreren Baustoffverbänden erstellten Online-Plattform DoPCAP (Declaration of Performance - Common Access Point) können Unternehmen bei Bedarf ihre Leistungserklärungen digital einstellen. Ein delegierter Rechtsakt der EU-Kommission lässt dies seit Anfang des Jahres rechtsicher zu.

Führung durch die Abbaustätte als elementarer Teil der Veranstaltung

Wie die Natursteinprodukte in der Praxis erzeugt werden, konnten die Teilnehmer beim Techniktag in der Produktionsstätte der KE Kies- und Schotterwerk Mundelsheim GmbH & Co. KG erfahren (Bild). Der Technische Leiter Dr. Peter Antweiler erklärte die anstehende Geologie des oberen Muschelkalkes und die unterschiedlichen Produktionsprozesse bis hin zum fertigen Produkt. Es wurde u.a. ein neuer Schlagwalzenbrecher als Vorbrechstufe sowie eine zugehörige Bandstraßen installiert. Durch die umfangreichen Umbaumaßnahmen ist der Standort Mundelsheim für die kommenden Jahre technisch gerüstet.

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