Sehr hohe Biodiversität in Steinbrüchen
30.07.2021
Seltene Vogelarten wie Uhu und Flussregenpfeifer nisten gerne in aufgelassenen Steinbrüchen
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Steinbrüche weisen nach Ende der Abgrabungsarbeiten häufig eine deutlich höhere Artenvielfalt auf als vor Beginn. Zu diesem Schluss kommt der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg (ISTE), der durch seine Biodiversitätsdatenbank jahrzehntelang Entwicklungen und Erfahrungen gesammelt hat. Das Datenbank-Projekt wird schon bald auch bundesweit zur Verfügung stehen. Auch die Daten des Hemeraner Unternehmens Stricker & Weiken können dann dort eingepflegt werden.
Bislang führt die Biodiversitätsdatenbank Kartierungen und Werte aus Beobachtungen von Abgrabungsbetrieben im Südwesten Deutschlands. Dafür arbeitet der ISTE eng mit dem Naturschutzbund NABU zusammen. Bei der Ausweitung auf bundesweite Erfassung sollen Daten von vor, während und nach Abschluss der Abgrabung erfasst werden. Quelle der Daten sind dabei die Gutachten, die ein Abgrabungsbetrieb benötigt, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten.
Flussregenpfeifer im Steinbruch
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„Schon während der Abbauarbeiten wandern neue Tierarten in die Abbaustätten ein, zum Beispiel Gelbbauchunke, Wechselkröte, Flussregenpfeifer und auch Pflanzenarten. Arten, die die Abbaustätten als sogenannte Pionierlebensräume erobern und dann auch dortbleiben“, erklärt Manuel Sedlak, seit 12 Jahren Referent für Umweltrecht und Naturschutz beim ISTE. Aufgelassene Steinbrüche seien für Naturschützer „ein Paradies“.
Das Steinbruch-Unternehmen Stricker & Weiken kann die Datenbankwerte aus eigener Beobachtung bestätigen. „Wir können hier jeden Tag beobachten, wie sich Pflanzen und Tiere an den Felswänden herumtreiben. Seltene Orchideen und andere nicht so weit verbreitete Pflanzen machen den Steinbruch schon zu einer Art Vorzeigebiotop“, sagt Betriebsleiter André Thiel.
Uhu-Paar im Steinbruch
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Die Datenbankinformationen sind kein Selbstzweck; sie helfen beim Nachweis, dass die Abgrabungsbetriebe ordnungsgemäß vorgehen. So müssen sie schon beim Zulassungsantrag sicherstellen, dass nach Ende der Arbeiten mindestens das vorherige Niveau der Biodiversität wiederhergestellt wird. Sonst gibt es keine Zulassung, erläutert Manuel Sedlak: „Das ist im EU-Recht verankert und gilt gleichermaßen in der gesamten EU. Man kann aber klar erkennen, dass Deutschland ganz besonders auf den Vollzug der Normen achtet.“