Sichere Handhabung der Förderbänder
Seit ihrer Einführung haben sich die verschiedenen Bestandteile der REACH-Verordnung im Einklang mit der laufenden wissenschaftlichen Forschung weiterentwickelt. Nicht nur die Zielpfosten haben sich verschoben, auch das Spielfeld selbst scheint sich zu bewegen. Rob van Oijen, einer der führenden Anwendungsingenieure für Förderbänder in der Branche, berichtet über den neuesten Stand der Vorschriften und warnt diejenigen eindringlich, die weiterhin die Augen vor den sehr wichtigen Sicherheitsaspekten verschließen.
Als die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) im Juni 2007 in Kraft trat, blieb dies in der Förderbandindustrie weitgehend unbemerkt. Denn die möglicherweise gefährlichen Chemikalien, die für die Herstellung dicker, schwerer Industrie-Fördergurte aus Gummi verwendet werden, stellen sicherlich kein Risiko dar, etwa im Vergleich zu Gummiprodukten, die von der Allgemeinheit gehandhabt und verwendet werden. Heute, 14 Jahre später, sind sich die meisten Hersteller des Ernstes solcher Probleme und der viel größeren Sorgfaltspflicht bewusst, die man nicht nur den Familien und sich selbst, sondern auch den Arbeitskollegen gegenüber hat.
Warum die Sorge?
Die Menge an gefährlichen Chemikalien, die in Förderbändern enthalten sind, gibt aus zwei Gründen Anlass zur Sorge. Erstens haben besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) nachweislich schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Zweitens, und das ist ebenso wichtig, gibt es eine ständig wachsende Liste von Stoffen, an denen noch geforscht wird und die im Verdacht stehen, potenziell schädliche Auswirkungen zu haben. Leider gibt es in der Geschichte viele Beispiele für Stoffe (z.B. Asbest), die seinerzeit als unbedenklich galten, sich aber letztlich als sehr schädlich erwiesen haben.
Was die Förderbänder betrifft, so sind diejenigen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit ihnen arbeiten, wie z.B. das Wartungspersonal von Förderbändern und Bandverbindungsmaschinen, potenziell am stärksten gefährdet und benötigen daher die meisten Schutzmaßnahmen. Zum Glück gibt es, zumindest in Europa, sehr strenge Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt in Form von REACH.
Rechenschaftspflicht und Verantwortung
Es überrascht vielleicht nicht, dass einige europäische Förderbandhersteller diese gesetzliche Vorschrift entweder ganz oder zumindest teilweise wegen der Auswirkungen auf die Produktionskosten ignoriert haben. Hersteller, die außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs ansässig sind, fallen natürlich nicht unter diese Vorschriften. Sie unterliegen auch nicht der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs). Das bedeutet, dass sie unregulierte Rohstoffe verwenden können, auch wenn diese Materialien in der europäischen Gemeinschaft entweder ganz verboten sind oder zumindest strengen Verwendungsbeschränkungen unterliegen. Obwohl Hersteller, die außerhalb der EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, nicht der Verordnung unterliegen, sind diejenigen, die Förderbänder von außerhalb Europas importieren, für die Anwendung der REACH-Verordnung verantwortlich, wobei die eigentlichen Hersteller von der Verantwortung und den Konsequenzen befreit sind.
REACH und andere Chemikalienverordnungen wurden am Ende der Brexit-Übergangszeit durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 in der britischen Gesetzgebung beibehalten. Es wurden auch sekundäre Rechtsvorschriften verabschiedet, die von diesem Zeitpunkt an nur für das Vereinigte Königreich Gültigkeit hatten. Die britische Regierung hat eine separate britische REACH-Regelung eingeführt, die für Unternehmen gilt, die Chemikalien in Großbritannien einführen, herstellen, verkaufen oder vertreiben, unabhängig davon, ob es sich um Rohstoffe oder um fertige Produkte handelt.
Die britische REACH-Regelung sollte einen britischen Markt für Chemikalien schaffen, der für alle in Großbritannien hergestellten und importierten chemischen Stoffe gilt, wobei die Gesundheits- und Sicherheitsexekutive (Health and Safety Executive, HSE) als zuständige britische REACH-Agentur eingerichtet wurde und die Aufgaben der ECHA übernahm. Im Rahmen des Nordirland-Protokolls wird die EU-REACH-Verordnung jedoch auch nach dem Ende der Übergangszeit für Nordirland gelten, während die britische REACH-Verordnung den Zugang von Stoffen zum Markt in Großbritannien regeln wird, wie in den EU-Austrittsverordnungen von 2020 festgelegt. Das britische REACH-System ist so konzipiert, dass es das EU-System so genau wie möglich nachbildet und die grundlegenden Ziele und Zwecke von REACH, einschließlich hoher Gesundheits- und Umweltschutzstandards, beibehält.
Der Einsatz von Chemikalien bei der Herstellung von Fördergurten
Der überwiegende Teil des Kautschuks, der für die Herstellung moderner Fördergurte verwendet wird, ist synthetisch oder enthält allenfalls einen relativ geringen Anteil an Naturkautschuk. Wissenschaftlich ausgedrückt ist die Herstellung von Gummimischungen ein Prozess, bei dem eine Reihe von Chemikalien, Verstärkungs- und Abbauprodukte für bestimmte Aufgaben mit Gummipolymeren gemischt werden. Die am häufigsten in Fördergurten verwendeten Polymere sind Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR) und Nitrilkautschuk (NBR). Die chemischen Wirkstoffe bilden Ketten von Polymeren zu Gummimischungen, die schließlich zu dem fertigen Produkt vulkanisiert werden.
Es gibt buchstäblich Hunderte von verschiedenen Bestandteilen, die zur Herstellung der verschiedenen Gummimischungen verwendet werden, z.B. als Antidegradantien, Antiozonantien und auch als Beschleuniger, die z.B. für den Vulkanisierungsprozess wichtig sind. Zu diesen Bestandteilen gehören Sulfenamide auf Basis primärer Amine, wie N-Cyclohexyl-2-benzothiazol-Sulfenamid, und Thiazole, wie 2-Mercaptobenzothiazol. Es ist eine unausweichliche Tatsache, dass zur Herstellung einiger Kautschukmischungen Chemikalien verwendet werden müssen, die an sich schon extrem gefährlich sind. Mit REACH werden die Mengen bestimmter Chemikalien, die in den einzelnen Produkten verwendet werden, streng begrenzt, sicherere Ersatzstoffe gefördert und in einigen Extremfällen sogar ganz verboten.
Eine der größten Sorgen sind kurzkettige Chlorparaffine (SCCP). Diese werden üblicherweise verwendet, um den Vulkanisierungsprozess zu beschleunigen. Die REACH-Verordnung schreibt eindeutig vor, dass kurzkettige Chlorparaffine aufgrund ihrer Einstufung als krebserregend der Kategorie 2 entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendet werden dürfen. Ihr Vorhandensein lässt sich in der Regel am unangenehmen Geruch des Kautschuks erkennen, während Gummi guter Qualität in der Regel kaum riecht. Dunlop Conveyor Belting war einer der ersten Hersteller von Fördergurten, wo die Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen vollständig erfüllt wurden.
Insbesondere seit 2018 ist die REACH-Verordnung in Bezug auf SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) immer strenger und anspruchsvoller geworden. Bisher beruhte die Einhaltung der REACH-Verordnung im Wesentlichen auf der Erklärung (Registrierung) der Verwendung der aufgelisteten chemischen Stoffe und der Einhaltung der für jeden Stoff geltenden spezifischen Grenzwerte. Jetzt verlangt Artikel 31 der REACH-Verordnung (Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter), dass der Hersteller, wenn ein Erzeugnis besonders besorgniserregende Stoffe enthält, die mehr als 0,1 % des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses ausmachen, verpflichtet ist, die Verwendung dieser Stoffe bei der Europäischen Chemi-kalienagentur zu registrieren und seinen Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln.
Die genaue Berechnung des Gesamtgewichtsanteils an SVHC ist für ein einzelnes Produkt eine ziemlich mühsame Aufgabe. Aber sie ist zweifellos absolut notwendig. Bei Dunlop wurde kürzlich das Gewicht von SVHC in allen Materialien, die in jedem einzelnen Produkt verwenden werden, überprüft und berechnet. Dazu gehörten auch Materialien, die von außerhalb geliefert werden, wie z.B. Harz. Das Gesamtgewicht der SVHC wurde dann als Anteil am Bruttogewicht des Produkts berechnet.
Die Anteile sind nicht nur von der Zusammensetzung der einzelnen Produkttypen abhängig, sondern auch von der Dicke der Gummibezüge. Der Gewichtsanteil ist bei dünneren, leichteren Produkten naturgemäß höher. Verantwortungsbewusste Unternehmen müssen diese Tatsache einfach akzeptieren. Dunlop stellt eigenes Gummi und auch jeden Riemen selbst her, sodass das Unternehmen die volle Kontrolle hat.
Beunruhigend ist allerdings, dass der Großteil der in Europa verwendeten Riemen heutzutage von außerhalb Europas, meist aus Asien, importiert wird, so dass es praktisch unmöglich ist zu wissen, wie viel SVHC und persistente organische Schadstoffe (POPs) diese Riemen enthalten.
Sicher arbeiten
Auch wenn Brüssel oft der übereifrigen Regulierung bezichtigt wird, sollte man die Verwendung von potenziell schädlichen Chemikalien und Materialien nicht mit Vorschriften über die Geradheit von Bananen oder die Größe von Eiern vergleichen. Es ist dennoch wichtig, dass sich die Benutzer von Gummiförderbändern über mögliche Gefahren bewusst werden. Wichtig ist, immer eine schriftliche Bestätigung des Bandherstellers oder -lieferanten zu verlangen, dass das gekaufte Produkt in Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung EG 1907/2006 hergestellt wurde.
Gleichzeitig sollten die grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeit mit Förderbändern beachtet werden. Erstens sollten bei der Handhabung von Förderbändern möglichst Handschuhe getragen werden. Zweitens ist es ratsam, sich vor dem Trinken, Essen oder Rauchen die Hände zu waschen. Und schließlich sollten diejenigen, die mit Tätigkeiten zu tun haben, bei denen Gummistaub entstehen kann, wie z.B. beim Schleifen, eine Maske tragen, um das Einatmen von Staubpartikeln zu vermeiden.
Autor:
Rob van Oijen, Manager für Anwendungstechnik, Dunlop Conveyor Belting, Drachten/NL
Rob van Oijen ist Manager für Anwendungstechnik bei Dunlop Conveyor Belting in den Niederlanden. Seit rund 14 Jahren ist er auf Förderbänder spezialisiert und unterstützt Unternehmen in ganz Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Südamerika.